Beachten Sie, dass es häufig zu einem regelrechten Wettlauf der Gläubiger kommen kann. Wir empfehlen daher, keine wertvolle Zeit durch endlose Ketten von Mahnschreiben zu verschenken.

Wenn der Schuldner eine berechtigte Forderung nicht leistet, muss diese zunächst tituliert werden. Dies muss nicht immer im Klageverfahren erfolgen. Der schnellste und kostengünstigste Weg ist das gerichtliche Mahnverfahren, an dessen Ende der Vollstreckungsbescheid steht.

Leider ist eine effektive Forderungsbeitreibung häufig nur auf dem Wege der Zwangsvollstreckung möglich. Voraussetzung hierfür ist ein vollstreckbarer Titel. Sobald dieser vollstreckbare Titel vorliegt, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Einige Schuldner neigen dazu, den Zugriff auf ihr Vermögen zu erschweren. Der Erfolg der Zwangsvollstreckung hängt daher oft von der richtigen Strategie und der Beharrlichkeit des Vorgehens ab. Bei manchem Schuldner führt die überraschende Kontopfändung oder die Pfändung von Arbeitseinkommen zum Erfolg. Andere Schuldner lassen sich erst vom Besuch eines Gerichtsvollziehers beeindrucken; wieder andere nur, wenn er zur Nachtzeit auftaucht und einen Haftbefehl dabei hat.