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Im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung freut sich der Geschädigte oftmals über die prompte Reaktion der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die sofort mit ihm Kontakt aufnimmt und mitteilt, man würde sich um alles kümmern. Wenn der Geschädigte nunmehr glaubt, er bekomme seinen Schaden vollumfänglich ersetzt, so geht er nach unserer Erfahrung mit dieser Annahme fehl. Das Schmerzensgeld wird häufig zu niedrig bemessen und Haushaltsführungsschäden werden zum Teil nicht ersetzt. Der Geschädigte wird nicht darauf hingewiesen, dass er die Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung hat oder der Sachverständige, den die Versicherung beauftragt hat, ermittelt einen zu niedrigen Reparaturwert. Gelegentlich wird auch der merkantile Minderwert nicht in die Schadensbilanz eingestellt.

IM SCHADENSFALL

  • Unfallstelle sichern, sofort die Polizei und wenn nötig Rettungswagen rufen.
  • Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
  • Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  • Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  • Unfallbericht ausfüllen. Am besten Ausdrucken und immer im Handschuhfach mitführen. Falls Sie den Unfallbericht nicht zur Hand haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. Gehen Sie mit diesen Daten sofort zum Verkehrsanwalt!
  • Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
    Lassen Sie sich vor Ort von nichts und von niemandem beeinflussen. Nehmen Sie keine »kostenlosen« Angebote von unseriösen »Unfallhelfern« (Abschleppunternehmen, Werkstätten, Mietwagenfirmen) an, mit denen die Abtretung Ihrer Schadensersatzansprüche verbunden ist.
  • Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Haftpflichtversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  • Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Verkehrsanwalt!