Jens Imhoff hat sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert und ist auf diesem Gebiet bundesweit tätig.

Eine gute Beratung – möglichst schon im Vorfeld einer Kündigung – bringt entscheidende strategische Vorteile!

Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung wird es regelmäßig für beide Seiten von Bedeutung sein, welche Rechte und Pflichten sich für die Parteien aus dem jeweiligen Arbeitsverhältnis ergeben und welche Maßnahmen bei einem Verstoß ergriffen werden sollen, können oder müssen. Eine Kündigung aus betriebsbedingten Gründen bedarf seitens des Arbeitgebers einer gründlichen und gut dokumentierten Vorbereitung. Dies wird häufig nur unzureichend beachtet und bietet dann dem Arbeitnehmer die entsprechenden Angriffspunkte.

Durch die jahrelange Erfahrung bei der Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern wird gewährleistet, dass die jeweilige Auseinandersetzung auch immer durch „die Brille der anderen Seite” gesehen werden kann. Der eigene Blick wird somit geschärft, und Schwächen in der Argumentation des Gegners werden besser erkannt.