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Die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis gehört in den Bereich der verwaltungsrechtlichen Fragen. Oftmals verlangt die Verkehrsbehörde nach einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt vor Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis eine sog. Medizinisch-Psychologische-Untersuchung. Ob diese allerdings zu Recht verlangt wird, gilt es stets im Einzelfall zu prüfen. Auch die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse steht hier im Mittelpunkt. Konnte die Ordnungsbehörde nach einer Ordnungswidrigkeit den Fahrer eines Fahrzeuges nicht feststellen, so sieht sich der Fahrzeughalter in vielen Fällen mit der Auflage eines Fahrtenbuches konfrontiert.